Hausordnung & Maßnahmenkatalog

1. Präambel

Die Hausordnung enthält Regeln und Festlegungen, die auch eingehalten werden müssen. Ist dies nicht der Fall, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Wichtigkeit eines geordneten Zusammenlebens deutlich zu machen. Dieser Katalog enthält Maßnahmen für den Fall, dass es Verstöße gibt. Er dient einem einheitlichen Handeln und somit auch der Gleichberechtigung gegenüber allen Beteiligten.
Der Maßnahmenkatalog enthält individuelle Verhaltensweisen im Vorfeld des Einsetzens weiterer Ordnungsmaßnahmen entsprechend des Schulgesetzes. Er dient der intensiveren Erziehung einzelner Schüler. Durch die Schulleitung und die Lehrer des barnim-gymnasium bernau wird die Möglichkeit geschaffen, in Form von „Nacharbeitsstunden“ versäumtes Wissen aufzuarbeiten bzw. über das Fehlverhalten intensiv nachzudenken. Diese werden regelmäßig zwei Mal pro Woche durchgeführt, so dass eine zeitnahe Umsetzung erfolgen kann. Die genauen Zeitpunkte werden im Stundenplan vermerkt.
Wird im Folgenden von Lehrern oder Schülern gesprochen, so werden stets männliche und weibliche Personen angesprochen.

2. Erste Auffälligkeiten

Verstößt ein Schüler gegen die Hausordnung, so ist in jedem Fall der Klassenleiter über den Vorfall zu informieren. Je nach Ausmaß der Auffälligkeit führt dieser mit dem betroffenen Schüler ein persönliches Gespräch, leitet individuell weitere Maßnahmen ein oder informiert sofort die Eltern. Dem Schüler soll sein Fehlverhalten bewusst gemacht werden, um weitere Verstöße zu vermeiden.

3. Wiederholte und gröbere Auffälligkeiten

Die Hausordnung enthält Regeln zum Verhalten miteinander, zum Unterrichtsverhalten und zur Einhaltung der Ordnung und Sicherheit. Je nach dem, gegen welche Festlegung wiederholt verstoßen wurde, werden hiermit unterschiedliche Maßnahmen festgelegt:

3.1. Missachtung von Respekt und Toleranz

Unter Einbeziehung aller Beteiligten wird ein schulisches Gespräch geführt. Dies kann auch von einem als Streitschlichter ausgebildeten Schüler geleitet werden. In diesem Gespräch bemühen sich alle Beteiligten um eine konstruktive Lösung, welche in einem Protokoll schriftlich festgehalten wird.
Im Wiederholungsfall erarbeitet der Verursacher in einer „Nacharbeitsstunde“ eine schriftliche Darlegung seiner Verhaltensweise (mind. eine A4 – Seite), die vor dem Missachteten, den Eltern beider Parteien, dem Klassenleiter und den Schülersprechern zeitnah dargelegt wird. Das Protokoll dieser Konferenz verbleibt beim Klassenleiter.

3.2. Unterrichtsstörungen

Der Fachlehrer trägt das Fehlverhalten im Hausaufgabenheft zur Information an die Eltern ein und informiert den Klassenleiter. Im Wiederholungsfall erfolgt ein Hinweis auf die Teilnahme an der „Nacharbeitsstunde“, wofür der Fachlehrer Aufgaben erteilt. Diese dienen zur Aufarbeitung der vergangenen und Vorbereitung der nächsten Stunde. Nur durch eine direkte Aktivität im Unterricht kann diese erarbeitete Leistung bewertet werden.
Bei unerlaubter Nutzung von Handys, Kopfhörern und anderen technischen Geräten werden diese durch den Lehrer eingezogen und zum Schulschluss am gleichen Tag beim stellvertretenden Schulleiter gegen Quittung ausgegeben.
Verspätungen werden zunächst über das Hausaufgabenheft den Eltern mitgeteilt. Dies ermöglicht den Eltern auch einen Überblick über Unregelmäßigkeiten im Busverkehr.
Erfolgte dies durch eigenes Verschulden (Verschlafen, Bus verpasst, Bummelei beim Raumwechsel,…) im gleichen Fach 3 Mal, so erfolgt eine Aufarbeitung des Versäumten in einer „Nacharbeitsstunde“.

3.3. Verletzung von Ordnung und Sauberkeit

Vom Schüler entstandene Schäden werden sofort oder in der nächsten großen Pause beseitigt. Im Wiederholungsfall übernimmt der Schüler Reinigungsarbeiten im Zeitraum einer „Nacharbeitsstunde“ unter An- und Abmeldung beim Aufsicht führenden Lehrer der „Nacharbeitsstunden“. Die notwendigen Reinigungsmittel werden ihm zur Verfügung gestellt.

3.4. Mutwillige Sachbeschädigung

Durch die Eltern erfolgt ein finanzieller Ersatz. Zur symbolischen Wiedergutmachung des Schadens leisten die Schüler nach Absprache mit den Eltern eine festgelegte Stundenzahl Dienst beim Hausmeister. (Zeiteinschränkung beachten)

3.5. Unerlaubter Aufenthalt auf dem Raucherplatz und unerlaubtes Rauchen

Für den Zeitraum einer „Nacharbeitsstunde“ werden in Zusammenarbeit mit dem Hausmeister Zigarettenkippen in einem festgelegten Gebiet aufgeräumt oder andere Säuberungen im Außengelände vorgenommen.