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Anhang - Hausordnung - Nutzerordnung der PCs |
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Seite 1 von 6 Die Nutzerordnung klärt die Zuständigkeit und den Fürsorgeauftrag der Kolleginnen, Kollegen und weisungsberechtigten Personen. Sie stellt darüber hinaus die notwendigen Regeln auf, die von den Schülerinnen und Schülern und allen weiteren Benutzern für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs einzuhalten sind. Diese Nutzerordnung ist so lange gültig, bis sie durch eine neue Fassung abgelöst wird. Jeder Nutzer ist verpflichtet, sich über eventuelle Änderungen zu informieren. 1. Geltungsbereich- Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Schulordnung.
- Diese Nutzungsordnung regelt die Arbeit in den Computerarbeitsräumen sowie mit allen informationstechnologischen Geräten des Barnim-Gymnasiums und des WLANs.
- Die Nutzungsordnung wird in den betroffenen Räumen durch Aushang sichtbar gemacht.
- Die Anerkennung der Schulordnung beinhaltet auch die Anerkennung dieser Nutzungsordnung.
2. Nutzungsberechtigung- Nutzungsberechtigt sind MitarbeiterInnen bzw. SchülerInnen des Barnim-Gymnasiums im Rahmen des Unterrichts oder der Arbeitsgemeinschaften.
- Nutzerberechtigte erhalten am Anfang jedes Schuljahres vom Systembetreuer einen Benutzerzugang. Mit der Annahme des Benutzerzugangs erkennt der Nutzer die Nutzerordnung an.
- Außerhalb des Unterrichts kann ein beschränktes und widerrufliches Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber treffen der verantwortliche Systembetreuer sowie die Schulleitung.
- Zugang zu den Computerräumen haben alle Lehrerinnen, Lehrer und Schüler, die von den weisungsberechtigten Personen in den sachgerechten Umgang mit den Computern und den zu nutzenden Programmen eingeführt worden sind.
- Die Nutzung durch Gäste bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Systembetreuer oder der Schulleitung.
- Die Nutzung für kommerzielle oder parteipolitische Zwecke ist verboten.
- Benutzer, die vorsätzlich gegen die Nutzerregeln verstoßen, können von der Benutzung ausgeschlossen werden.
- Alle Computerräume einschließlich der Mediothek sind nur unter Aufsicht eines Lehrers zu benutzen.
- Softwareprodukte mit einer Schul- oder Landeslizenzlizenz können für die Schüler vom Fachlehrer für die häusliche Arbeit zur Verfügung gestellt werden. Diese können die Schüler solange auf ihrem PC zu Hause nutzen, wie sie Schüler am Barnim-Gymnasium sind. Danach muss diese gelöscht bzw. deinstalliert werden.
- Softwareprodukte mit Einzelplatz- oder Klassenraumlizenzen können grundsätzlich nicht für die häusliche Arbeit mitgegeben werden.
- Die Informatiklehrer sind bemüht, für den Unterricht auch so genannte Freeware- oder Open-Source-Produkte zu nutzen. Diese dürfen frei kopiert und weitergegeben werden.
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